„Wir legen großen Wert auf ein fundiertes Qualitätsmanagement, das Standards, deren Umsetzung und Kontrolle definiert, sowie auf ein umfangreiches Angebot an Aus- und Weiterbildungen und Supervision für unsere Mitarbeitenden“, sagt Hephata-Direktor Pfarrer Maik Dietrich-Gibhardt. Hinzu kommen Konzepte, die verbindlich für Gesamt-Hephata gelten und Mitarbeitenden sowie Klient*innen Sicherheit und Orientierung bieten. „All das fördert die Information, Selbstbestimmung und Stärkung unserer Klient*innen und damit auch den Schutz vor Unrecht und Gewalt.“

  • Die Rahmenkonzeption „Sexuelle Rechte leben und achten“ (aktualisiert 2017 und 2023) widmet sich der Frage: Wie wollen wir bei Hephata mit dem Thema Sexualität umgehen? Darüber haben sich Mitarbeiter*innen, Führungskräfte und Klient*innen mit externen Beratern Gedanken gemacht. Herausgekommen ist die Rahmenkonzeption, die den übergeordneten Rahmen für die in den jeweiligen Bereichen geltenden Konzepte zum Thema Sexualität bildet. Die Rahmenkonzeption formuliert sexuelle Rechte und konkretisiert, wie diese bei der Hephata Diakonie umgesetzt werden können. Aber auch, wie Mitarbeitende beim Verdacht auf sexuelle Gewalt verfahren sollen und wie präventive Strukturen installiert werden können. Hephata-Direktor Pfarrer Maik Dietrich-Gibhardt: „Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Sexualität, egal wie alt er ist, welches Geschlecht oder ob er eine Behinderung hat. Sexualität ist eine Form der Selbstbestimmung und hat dort ihre Grenzen, wo sie die Privatsphäre und Grenzen von anderen Menschen verletzt.“
  • Die „Rahmenrichtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Gewalt in unseren Diensten und Einrichtungen“ haben Mitarbeitende und Führungskräfte, interne und externe Berater 2018 gemeinsam erarbeitet (zuletzt aktualisiert 2023), um verbindliche Regeln und Beispiele für den Alltag in unserer Arbeit zu formulieren. „Wir meinen, dass jeder Mensch das Recht auf eine gewaltfreie Entfaltung und Lebensführung hat. Kein Mensch darf körperliche, seelische, psychische oder sexualisierte Gewalt anwenden. Und kein Mensch muss körperliche, seelische, psychische oder sexualisierte Gewalt aushalten“, so Maik Dietrich-Gibhardt. Die Rahmenrichtlinie ist das Dach für die Präventions- und Schutzkonzepte in den verschiedenen Bereichen und Arbeitsfeldern. Sie legt Standards zur Risikoanalyse, zur Personalauswahl und -entwicklung, zu Beschwerdewegen und Qualitätsanforderungen sowie zur Stärkung der Klient*innen und Mitarbeitenden fest. Sie definiert Rechte und Pflichten im Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und ist damit Ausdruck unserer Haltung.
  • Die Präventions- und Schutzkonzepte in den jeweiligen Bereichen lassen sich gut am Beispiel der so genannten „Ampel“ der Hephata-Jugendhilfeverdeutlichen. Die „Ampel“ definiert Verhaltensregeln für Mitarbeitende untereinander, vor allem aber gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Jugendhilfe-Angeboten Hephatas. Analog zu einer Verkehrsampel gibt es Verhaltensweisen, die gewünscht (grün), die kritisch (gelb) und die verboten (rot) sind. Die „Ampel“ haben der Mitbestimmungsrat der Jugendhilfe und weitere jugendliche Klient*innen 2011/2012 und dann wieder 2023 ausgearbeitet, die Bereichs-, Regional- und Geschäftsleitung hat sie bestätigt, sie gilt verbindlich für die Hephata-Jugendhilfe.
  • Die Mitbestimmungsgremien von Klient*innen sind in den drei größten Arbeitsfeldern Hephatas, - in der Sozialen Teilhabe (ehemals Behindertenhilfe), Sozialen Rehabilitation und Jugendhilfe  - demokratisch gewählte Interessensvertretungen. Es gibt sie sowohl für die Bereiche Arbeit als auch Wohnen und als Frauenbeauftragte. Sie bieten Sprechstunden, tagen regelmäßig und besprechen Themen, die die Klient*innen beschäftigten, mit den jeweiligen Leitungsgremien der Bereiche. Sie formulieren auch Bedarfe, Wünsche, Forderungen und Beschwerden der Klient*innen. Unterstützung bekommen die Gremien von ebenfalls gewählten Assistent*innen.

„Konzepte und Strukturen wie diese sind für unsere Arbeit wichtige Meilensteine und Qualitätsgaranten, die auch außerhalb unserer Einrichtungen und Dienste hoch angesehen werden“, so Maik Dietrich-Gibhardt. Ein Beispiel dafür ist der Partizipationspreis des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration 2023. Diesen hat die Jugendhilfe Hephatas kürzlich für ihre „Beteiligungswochenenden“ gewonnen. An diesen Wochenenden kamen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus der Jugendhilfe in einem Tagungshotel zusammen und entschieden gemeinsam, welche Themen sie beschäftigen und sie angehen möchten. So wurde unter anderem ein neues WLAN-Konzept für die Einrichtungen der Hephata-Jugendhilfe entwickelt.

Dietrich-Gibhardt: „Uns ist bewusst, dass dort, wo Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen und in Abhängigkeitsverhältnissen voneinander gemeinsam leben und arbeiten, Gewalt niemals zu einhundert Prozent verhindert werden kann. Umso wichtiger ist es uns, mit immer wieder zu überprüfenden Regeln, Konzepten und Prozessen dafür Sorge zu tragen, dass die uns anvertrauten Menschen den größtmöglichen Schutz vor Gewalt in welcher Form auch immer erfahren.“ 

Wir unterstützen die Arbeit des„Beteiligungsforums sexualisierte Gewalt in der EKD“ und der„Ansprech- und Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt“.

Im „Beteiligungsforum sexualisierte Gewalt in der EKD“ bearbeiten Vertreter*innen von Betroffenen, Kirche und Diakonie alle Fragen zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie. Das Forum erarbeitet Beschlussvorschläge, die in den Rat der EKD, die Kirchenkonferenz oder die Synode eingebracht werden.
Kontakt per E-Mail: beteiligungsforum@ekkd.de

Bei der „Ansprech- und Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt“ finden Betroffene von sexualisierter Gewalt im Kontext der Diakonie Hessen Hilfe, auf Wunsch auch anonym: Kontakt: Andrea Thiemann , Referentin für Jugendhilfe und Kinderschutz, T.: 069 79476339 ; Mobil: 0151 16887199; E-Mail: andrea.thiemann@diakonie-hessen.de