Dazu zählen Berufsorientierung, Betriebsschule, Projekte und Schulsozialarbeit sowie Schulsozialpädagogik.

Unser Einzugsgebiet erstreckt sich über den Landkreis und die Stadt Kassel, den Landkreis Göttingen, den Werra-Meißner-Kreis, den Schwalm-Eder Kreis und in Einzelfällen auch noch über benachbarte Kreise.

Bei einem Neuanfang an unserer Schule achten wir darauf, entstandene Lernrückstände aufzuarbeiten. Wir verstehen soziale Fähigkeiten und emotionale Sicherheiten als gleichberechtigte Ziele neben schulischen Leistungsanforderungen. Wir arbeiten eng mit anderen sozialen Diensten oder medizinisch-therapeutischen Angeboten zusammen.

Bei einem bestehenden Anspruch auf sonderpädagogische Förderung gemäß § 49 ff des Hessischen Schulgesetzes im Bereich der Schule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung ist das Erlangen eines Haupt- und Realabschlusses möglich. Gleiches gilt für kranke Schüler*innen.